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Die Bewertung immaterieller Vermögenswerte im Rahmen der Kaufpreisallokation

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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, 0, Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven, Standort Emden, Veranstaltung: Sonderprobleme IFRS, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Um die bilanzielle Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen internationalstärker zu vereinheitlichen und ein höheres Maß an Transparenz zuschaffen, initiierte das IASB im Juli 2001 das Projekt "Business Combinations".Das Ergebnis der ersten Phase dieses Projektes war die Verabschiedungdes Standards IFRS 3 im März 2004, der - i.V.m. IAS 38 (rev. 2004) - die Aktivierungund Bewertung von immateriellen Vermögenswerten bei Unternehmenszusammenschlüssenkonkretisiert und neu regelt.Wesentliches Merkmal dieser Neuregelung war die Abschaffung der Interessenzusammenführungsmethode.Statt bei der Unternehmensakquisition alleAktiva und Passiva zu Buchwerten in die Konsolidierungsbilanz zu übernehmenist nun die Erwerbsmethode anzuwenden, in deren Rahmen eine Kaufpreisallokationdurchgeführt wird. In einem ersten Schritt sind dabei sämtlicheVermögenswerte, Verbindlichkeiten, sowie Eventualverbindlichkeiten des akquiriertenUnternehmens zu identifizieren und auf ihre Ansatzfähigkeit nachIFRS zu überprüfen. Diese Analyse umfasst neben den materiellen insbes. dieimmateriellen Vermögenswerte des Unternehmens. Hierzu zählt neben der Erfassungder bereits bilanzierten immateriellen Ressourcen v.a. die Identifikationder selbst erstellten und noch nicht in der Bilanz aufgeführten immateriellenVermögenswerte.Im Folgenden sind die identifizierten und ansatzfähigen Bilanzpositionen zumErwerbsstichtag und unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsdauervollständig neu zu bewerten. Maßgeblich für diese Bewertung ist der jeweilsbeizulegende Zeitwert, sog. Fair Value. Der Fair Value ist der Betrag, zu demsachverständige und vertragswillige Parteien unter üblichen Marktbedingungenbereit wären, einen Vermögenswert zu tauschen bzw. eine Verbindlichkeit zubegleichen.Abschließend werden sämtliche Bilanzpositionen in eine Neubewertungsbilanzüberführt. Aus der Differenz zwischen dem Gesamtkaufpreis und der Summeder neubewerteten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeitenresultiert der Geschäfts- oder Firmenwert. Da der Geschäfts- oderFirmenwert aber nicht mehr planmäßig abzuschreiben ist, sondern jährlich auf seine Werthaltigkeit geprüft werden muss, bedarf es umfangreicher und konkreterVorschriften hinsichtlich der Erfassung und Bewertung immateriellerRessourcen...
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