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Die Bilanzierung von Anlageimmobilien im Vergleich zwischen HGB und den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS)
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Inhaltsangabe:Einleitung:
Im Jahre 1957 wurde durch den ¿Treaty of Rome¿ die Europäische Wirtschaftgemeinschaft, bestehend aus 6 Mitgliedsländern, gegründet. Unter den Mitgliedsländern war auch Deutschland vertreten. Das ursprüngliche Ziel war die Errichtung eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl. Im Laufe der Zeit wurde versucht, aufgrund des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs, einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen sowie den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten.
Die Forderung nach einer internationalen, vergleichbaren Rechnungslegung wurde verstärkt durch den Druck der Kapitalmärkte und der Wirtschaft. So erließ die Europäische Union 2002 eine Verordnung, die alle kapitalmarktorientierten europäischen Unternehmen ab 2005 bzw. durch Ausnahmetatbestand spätestens ab 2007 verpflichtet, einen Abschluss nach den International Reporting Financial Standards (IFRS) zu erstellen. Dadurch gewann die internationale Rechnungslegung an Bedeutung.
Die Philosophie des Handelsgesetzbuches wird hinsichtlich der vorsichtigen Bewertung durch die internationalen Standards teilweise durchbrochen. Zielsetzung der IFRS ist es, die Adressaten des Jahres- und Quartalsabschlusses mit entscheidungsrelevanten Informationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu versorgen.
Dabei sind die Grundstücke und Gebäude der Unternehmen eine nicht zu unterschätzende Größe im Jahresabschluss. So verfügten am 31.12.2004 die DAX 30 Unternehmen über Grundstücke und Gebäude mit einem Buchwert von über 170 Mrd. ¿. Dabei ist festzustellen, dass dies bei mehr als der Hälfte der Gesellschaften einen Anteil von 10 ¿ 43 % der Bilanzsumme darstellt, was die essentielle Bedeutung der Immobilienanlagen bei den Unternehmen zeigt. Grundstücke und/oder Gebäude werden, im Gegensatz zum HGB, nicht einheitlich bilanziert, sondern nach bestimmten Kriterien klassifiziert.
Dabei kommt es bei der Bilanzierung zur Anwendung und Abgrenzung von verschiedenen IAS/IFRS. Primär werde ich den IAS 40 ¿Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien¿ fokussieren. ¿Zu den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien gehören Land und/oder Gebäude, die gehalten werden, um Mieteinnahmen und/oder Wertsteigerungen zu erzielen¿. Anschließend werde ich die Bilanzierung von Grundstücken und Gebäuden nach handelsrechtlichen Bestimmungen beschreiben, um anschließend eine synoptische Gegenüberstellung vornehmen zu [...]
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