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Die Bindung der Mitgliedstaaten an die Unionsgrundrechte
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Mit der Rechtsverbindlichkeit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union durch den Vertrag von Lissabon ist der europäische Grundrechtsschutz in eine neue Phase getreten. Damit stellen sich auch neue Fragen zur Bindung der Mitgliedstaaten an die Grundrechte der Charta sowie an die Grundrechte aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Insbesondere auch wegen des Protokolls, durch welches dem Vereinigten Königreich und Polen - im Nachhinein auch der Tschechischen Republik - besondere Garantien im Blick auf die Charta zugestanden wurden. Julia Mall befasst sich mit der für das Verhältnis von Unionsrecht und nationalem Recht insgesamt grundlegenden Frage nach der Bindung der Mitgliedstaaten an die Unionsgrundrechte, die in der Rechtsprechung und der Literatur noch keiner eindeutigen Antwort zugeführt worden ist.
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