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Die binnenmarktbezogene Rechtsangleichungskompetenz des Art. 95 EG

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Das Institut der Rechtsangleichung ist stets Bestandteil der gemeinschaftsrechtlichen Kompetenzordnung gewesen und hat den Prozess der Integration elementar getragen. Dieser wurde von dem Konflikt zwischen mitgliedstaatlichen und gemeinschaftlichen Kompetenzen begleitet. Der Wortlaut der zentralen Rechtsangleichungskompetenz des Art. 95 EG ermächtigt den Gemeinschaftsgesetzgeber zu einem Tätigwerden, sobald der geplante Rechtsakt Binnenmarktbezug aufweist. Nach allgemeiner Ansicht ist Art. 95 EG daher zu unscharf formuliert. Aus sich heraus vermag er die Gemeinschaftskompetenz nicht zu begrenzen. Der EuGH hat der aus Art. 95 EG resultierenden Kompetenz in jüngster Zeit erste Grenzen gesetzt. Diese Studie knüpft hieran an und zeigt weitere normative Grenzen auf.
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