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Die drei Gewalten
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Zu Beginn des 21. Jahrhunderts wirkt das Prinzip der Gewaltenteilungwie eine schöne, doch auf dem Rückzug begriffeneIdee aus dem Arsenal der alt gewordenen politischenModerne. Öffentliche Gewalt hat sich, so ein weit verbreiteterEindruck, zum einen in exekutiven Organisationen zentralisiert, zum anderem hat die Internationalisierung der Rechtsordnungdas klassische Gewaltenteilungsschema überholt.Diesen Vorstellungen, die eine bestimmte Idee von Staatlichkeitverabsolutieren, wird in diesem Buch ein legitimationstheoretischesModell entgegengesetzt, das Gewaltengliederungvon der Form des demokratischen Verfassungsstaatszumindest teilweise löst.Das bedeutet nicht, dass die kleiner werdenden einseitigen Entscheidungmöglichkeitenvon Nationalstaaten nicht auch Verlustean demokratischer Selbstbestimmung mit sich brächten. Trotzdemkönnen bestimmte Legitimationsprobleme so reformuliertund auch relativiert werden.Die alte Unterscheidung zwischen den drei Herrschaftsgewalten, zwischen Gesetzgebung, Gesetzesvollzug und Rechtsprechung, entfaltet auch für die neuesten Entwicklungen des Rechts einenWert, wenn man sie konsequent auf eine legitimationstheoretischeGrundlage stellt: Verstanden als organisatorische Explikationdes unauflösbaren Widerspruchs zwischen individuellerFreiheit und demokratischer Selbstbestimmung lassen sich fürdie Bestimmung der drei Gewalten und für ihr institutionellesArrangement Verwirklichungskriterien herleiten und aufverschiedenste Probleme des nationalen und internationalenVerfassungsrechts anwenden.
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