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Die Durchsetzung der Haushaltspolitik und der Haushaltsführung
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Mit der Einsetzung der Schuldenbremse als oberste Finanzregel des Schweizer Bundeshaushalts fand eine lange Phase der Verrechtlichung von Haushaltsführung ihren vorläufigen Abschluss. Die Schuldenbremse bindet die Finanzpolitik an eine übergeordnete Fiskalregel. Sie soll eine stabile, passiv-antizyklische Haushaltspolitik garantieren und dabei in Ausnahmesituationen Massnahmen ermöglichen, die den jeweiligen Erfordernissen angepasst sind. Darüber hinaus diente die schweizerische Schuldenbremse als Vorbild für die bundesdeutsche Schuldenbremse und besteht gleichzeitig neben den vielfältigen Fiskalregeln der Kantone.Die Dissertation zeigt anhand von Vergleichen, insbesondere mit den weit stärker justiziabel ausgestalteten Mechanismen in Deutschland, unterschiedliche finanzrechtliche Herangehensweisen. Eine Durchsetzung der Schuldenbremse im schweizerischen Bundeshaushalt ist nur indirekt und sehr beschränkt mo¿glich - wenn aus rechtlicher Sicht u¿berhaupt von einer solchen gesprochen werden kann. Institutionelle Schranken alleine reichen nicht aus, einen Haushalt ins Lot zu bringen und den Schuldenstand zu stabilisieren. Deshalb sollen weitere Steuerungsinstrumente und bestehende Organe den finanzpolitischen Zielen ebenfalls zum Durchbruch verhelfen. Gleichwohl gilt, dass bei verstärkter Durchsetzung von rechtlichen Regeln eine effektive und effiziente Führung des öffentlichen Haushalts nicht vereitelt werden darf. Ist unter diesen Gesichtspunkten ein Ausbau u¿berhaupt sinnvoll und welche Möglichkeiten der Erweiterung gibt es? Die vorliegende Arbeit gibt, eingebettet in den Kontext von Haushalts- und Finanzpolitik, darüber Aufschluss.
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