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Die Effektivität der Menschenrechtspolitik der EU gegenüber der Türkei und China
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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2, 3, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Die Süd-Politik der EU, Sprache: Deutsch, Abstract: Während mit der Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Währungsunion und der auch materiellen Einführung des Euro als europäisches Zahlungsmittel die Europäische Union (EU) innenpolitisch die Hürde auf dem Weg zur politischen Union erfolgreich genommen hat, steht außenpolitisch die nächste in der Ost-Erweiterung der Gemeinschaft noch bevor.
Mit dem Gedanken des EU-Beitritts spielt neben den Tschechen, Polen und Ungarn auch die Türkei, und das schon eine ganze Weile. Bereits 1958 stellten die Türken erstmals einen Antrag auf Beitritt zur damals noch Europäischen Gemeinschaft (EG). Vor allem auf Grund des instabilen demokratischen Systems und den offensichtlichen Menschenrechtsverletzungen wurde Ankara allerdings der Zugang zur EU-Politik verwehrt. Allerdings nahm die Türkei im Zuge der EU-Südpolitik trotz der innenpolitischen Verfehlungen recht früh an den Kooperationsverträgen der EU teil, und zählt nach geduldigem Warten und Verbesserungen seit 1999 offiziell zu den in absehbarer Zukunft möglichen Beitrittskandidaten. Die Kooperation der EU mit der Türkei, die 1963 in ein Assoziierungsabkommen mündete, kam trotz der Menschenrechtsverletzungen zu Stande. Allerdings wurde seitdem eine Menschenrechtsklausel eingearbeitet, die der EU die Möglichkeit gibt, bei Verstößen gegen die Klausel das Abkommen auszusetzen oder die Türkei zu sanktionieren. Seit Mai 1995 bemüht sich die EU, in allen Verträgen mit Drittstaaten eine Menschenrechtsklausel aufzunehmen.
In der Kooperation mit China, dem ebenfalls Menschenrechtsverletzungen und mangelhaft umgesetzte demokratische Prinzipien vorgeworfen werden, ist dies der EU allerdings bis heute nicht gelungen. Dennoch unternimmt
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