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Die Einbeziehung Berlins in die völkerrechtlichen Verträge der Bundesrepublik Deutschland und Vereinbarungen mit der Deutschen Demokratischen Republik
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Mit der vertraglichen Außenvertretung Berlins wird eine in der Vergangenheit rechtlich bedeutsame und politisch-praktisch besonders markante Erscheinungsform der Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) abgehandelt. Die Untersuchung ist eingebettet in die übergreifende Berlin- und Deutschlandproblematik. Vorrangige Zielsetzung ist es, zu einer bislang nicht in dieser Weise erfolgten, nach Möglichkeit umfassenden Praxisanalyse zu gelangen. Wegen der Materialfülle beschränkt sich die Arbeit auf den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des Viermächte-Abkommens vom 03.09.1971. Infolge der Struktur und des Regelungsgehalts dieses Abkommens dienen die gewonnenen Ergebnisse als Grundlage zur Beurteilung seiner Festlegungen und der Praxis- und Rechtsfragen der Folgezeit.
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