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Die Einbeziehung subjektiv-öffentlicher Berechtigungen, insbesondere sozialversicherungsrechtlicher Positionen, in den Schutz der Eigentumsgarantie
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Subjektiv-öffentliche Berechtigungen haben insbesondere in Form von sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen eine grundlegende Bedeutung für die materielle Absicherung der meisten Bürger. Das Bundesverfassungsgericht hat aus diesem Grund solche Ansprüche schrittweise der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG unterstellt, soweit diese auf eigener Leistung beruhen und der Existenzsicherung dienen. Die Arbeit beschäftigt sich im Schwerpunkt mit der Frage, ob diese Einschränkungen sachgerecht und mit der Dogmatik der Eigentumsgarantie vereinbar sind.
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