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Die einheitliche kapitalmarktrechtliche Prospekthaftungstheorie
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Der deutsche Kapitalmarkt kennt zwei unterschiedliche Institute der Prospekthaftung: die allgemein-zivilrechtliche Prospekthaftung des Grauen Kapitalmarktes und die spezialgesetzliche Prospekthaftung des organisierten Kapitalmarktes. Das Ziel dieser Untersuchung ist die Zusammenführung der beiden Prospekthaftungsinstitute durch die Entwicklung einer einheitlichen Prospekthaftungstheorie. Die Begründung einer Rechts- und Gesamtanalogie der allgemein-zivilrechtlichen Prospekthaftung zur spezialgesetzlichen Prospekthaftung stellt den Kernbereich der einheitlichen Prospekthaftungstheorie dar. Daraus ergibt sich das Konzept eines lückenlosen und einheitlichen Anlegerschutzes im Bereich des prospektvermittelten Vertriebs von Kapitalanlagen. Darüber hinaus versteht sich der Gedanke einer einheitlichen Prospekthaftungstheorie als Beitrag zur Entwicklung eines homogenen Gesamtkapitalmarktes.
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