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Die Einigungsstelle

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Die betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtliche Einigungsstelle ist ein betriebsverfassungsrechtliches Hilfsorgan eigener Art, das dazu dient, Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Personalrat zu schlichten. Die Einigungsstelle ist kein Schiedsgericht, wie es in der Zivilprozessordnung geregelt ist. Sie wendet nicht nur das Gesetz an, sondern kann auch selbst Recht setzen, zum Beispiel in einem Sozialplan Abfindungsansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begründen. Haben sich die Fronten zwischen Betriebs- bzw. Personalrat und Arbeitgeber verhärtet, ist die Anrufung der Einigungsstelle oft der einzige Weg, doch noch zu einer sinnvollen Lösung zu kommen. Viele betriebliche Fragen werden heute durch eine Einigungsstelle entschieden, da immer mehr Arbeitgeber darauf zurückgreifen. NEU in der 9. Auflage: Auch in der 9. Auflage bietet das Werk alles für die »Beilegung von Meinungsverschiedenheiten« in Betrieb und Unternehmen. Beginnend mit der Bildung der Einigungsstelle wird das Einigungsstellenverfahren bis zu seinem Abschluss und darüber hinaus (gerichtliche Streitigkeiten um den Einigungsstellenspruch) eingehend und praxisnah kommentiert. Im zweiten Teil des Buches werden die Tatbestände betrieblicher Zwangsschlichtung ausführlich erläutert. Besonderes Highlight sind die Musterdokumente aus der Einigungsstellenpraxis im dritten Teil. Autor: Martin Wenning-Morgenthaler, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, verfügt über mehr als 30 Jahre Einigungsstellenerfahrung und hat als Vorsitzender an die 400 Einigungsstellenverfahren geleitet (zu nahezu allen Mitbestimmungssachverhalten, insbesondere Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsänderungen, Arbeitszeit etc.).
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