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Die Einweisung der Erben in die Erbschaft nach österreichischem Recht durch deutsche Nachlassgerichte
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Die Arbeit veranschaulicht, dass und wie die Einweisung der Erben nach österreichischem Recht (Einantwortung) durch deutsche Nachlassgerichte durchgeführt werden kann. Die hierfür notwendige Untersuchung erfolgt dabei sowohl auf Grundlage des FamFG wie auch der europäischen Erbrechtsverordnung. Daneben bilden insbesondere die materiell- und die verfahrensrechtlichen Rechtswirkungen des Einantwortungsbeschlusses, Fragen der Anerkennung dieser Entscheidungswirkungen, die dogmatischen Grundlagen der Institute der Anpassung, der Substitution und der versteckten Rückverweisung weitere Schwerpunkte der Abhandlung. Im Rahmen der europäischen Erbrechtsverordnung wird insbesondere auf die Reichweite des Erbstatuts in Abgrenzung zum Sachen- und zum Verfahrensrecht und auf die Möglichkeit der Verweisung des Verfahrens eingegangen.
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