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Die Endlagerung radioaktiver Abfälle aus Deutschland im Ausland
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Die Endlagerung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente führt seit vielen Jahren zu öffentlichen Debatten und kontroversen Diskussionen. Wenn auch viele Aspekte strittig waren, so war es immer politischer Konsens, dass die Endlagerung dieser überaus gefährlichen Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen hat. Dieser Konsens wurde durch einen Gesetzesentwurf für eine 14. Novelle des Atomgesetzes der Bundesregierung, welcher den Export von radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen vorsah, infrage gestellt. Ziel des Gesetzentwurfes sollte dabei die Umsetzung der Richtlinie 2011/70/EURATOM in nationales Recht sein.
Die vorliegende Arbeit untersucht, ob die Richtlinie 2011/70/EURATOM eine Rechtspflicht für die Mitgliedsstaaten enthält, den Export von radioaktiven Abfällen ins Ausland zuzulassen. In einem zweiten Schritt wird die derzeitige Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Exports radioaktiver Abfälle analysiert und sodann eine Prüfung vorgenommen, inwiefern sich die geltende Rechtslage durch die geplante 14. Novelle des Atomgesetzes verändern würde. In einem dritten Schritt wird daraufhin quasi im Umkehrschluss die Analyse vorgenommen, ob ein generelles Exportverbot radioaktiver Abfälle überhaupt europarechtlich zulässig wäre. Dafür wird geprüft, ob eine solche Regelung gegen die Richtlinie oder gegen die Grundfreiheiten der europäischen Verträge verstoßen würde.
Die Arbeit schließt mit einer abschließenden Stellungnahme, in der die genannten Problemstellungen rechtspolitisch bewertet und gewürdigt werden.
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