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Die Entschädigung des Hauses Leiningen durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 2, 0, Universität Mannheim (Historisches Institut), Veranstaltung: Proseminar Heiliges Römisches Reich, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Haus Leiningen entstammt einer der ältesten Grafenfamilien Deutschlands: Nach urkundlicher Bestätigung lässt es sich bis zum Jahre 1128 zurückverfolgen.
Laut der Überlieferung soll aber schon König Chlodwig (481-511) einen Grafen zu Leiningen als Gaurichter eingesetzt haben und zur Regierungszeit Karls des Großen gab es einen Graf Amicho, welcher u. a. aufgrund der Namensähnlichkeit als ein Graf zu Leiningen angesehen wird.
Nachdem die linksrheinischen Besitzungen an Frankreich abgetreten werden mussten, wurde das Haus Leiningen im Reichsdeputationshauptschluss (RDH) von 1803 rechtsrheinisch entschädigt. Daraufhin entstand das kurzlebige Fürstentum Leiningen mit dem Zentrum Amorbach, welches dann 1806 durch die Rheinbundakte mediatisiert wurde.
In dieser Hausarbeit beschäftige ich mich mit der Frage, wie das Haus Leiningen rechtsrheinisch entschädigt wurde. Basierend auf dem RDH in der Ausgabe des Historischen Seminars der Universität Bern von 1948 als Quelle werde ich aufzeigen, dass die Leininger keinen Gewinn machten, sondern die Entschädigung eher gering ausfiel. Zudem wurden die neuen Gebiete und Renten nicht dem Gesamthaus zugesprochen, sondern den fünf verbliebenen einzelnen Linien zugeordnet und damit eine Verschmelzung der Gebiete zu einem großen Fürstentum erschwert bzw. unmöglich gemacht. Ein solches wäre aber nötig gewesen, um nach der Zerschlagung der alten Ordnungen durch Napoleon die Reformen durchzuführen, die ein beständiges, in sich geschlossenes Fürstentum bedingen.
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