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Die Entsprechenserklärung der Societas Europaea (SE) mit Sitz in Deutschland mit Blick auf die US-amerikanischen Anforderungen an gute Corporate Governance
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Der im Februar 2002 erstmals veröffentlichte Deutsche Corporate Governance Kodex macht eine Reihe von Empfehlungen für die Unternehmensführung einer dualistisch verwalteten deutschen Aktiengesellschaft. Durch die Verordnung 2157/2001 hatte der Europäische Rat im Jahr 2001 die Rechtsform der SE zur Verfügung gestellt. Die Regierungskommission hat bei den Aktualisierungen des Kodex den Aspekt der verschiedenen Verwaltungssysteme der SE jedoch noch nicht adressiert. Diese Arbeit befasst sich mit den Implikationen der Vorschrift des § 161 AktG für die SE mit Sitz in Deutschland. Für diese Betrachtung drängt sich der Blick auf US-amerikanische Corporate Governance-Vorschriften, welche durch den Sarbanes-Oxley Act von 2002 umfassend ergänzt und aktualisiert wurden, geradezu auf.
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