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Die Erinnerungskultur im Verfassungsstaat

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Mit dieser Studie vollendet sich eine Reihe von Monographien zu einer - sit venia verbo - »Tetralogie«. Auf dem Hintergrund der 1982 geschriebenen »Verfassungslehre als Kulturwissenschaft« (2. Aufl. 1998) galt die erste Konkretisierung dem Thema »Feiertage als kulturelle Identitätselemente des Verfassungsstaates« (1987), es folgten 2006 die »Nationalhymnen« und 2007 die »Nationalflaggen«. Zur Grundierung der offenen Gesellschaft der Verfassunggeber und Verfassungsinterpreten fehlte es noch an einer Erforschung des vierten Themenfeldes von »Denkmälern«, anderen Erinnerungen (hierzu gehören, neben Ehrenpreisen wie der Goethe-Medaille der Büchner- und Börne-Preis, Gedenkmünzen, aber auch zeitgenössische (z.B. F. Liszt), später wiedergefundene Münzen wie der Augustalis Friedrichs II., sonstige Themen des kulturellen Gedächtnisses eines Volkes, auch wenn speziell der Kulturgüterschutz schon 1996 aus der Sicht des Verf. erarbeitet worden ist (in: F. Fechner u.a. (Hrsg.), Prinzipien des Kulturgüterschutzes, S. 91 ff.)). Gerade in den Zeiten der vor allem ökonomisch sich vorantreibenden Globalisierung bedarf es einer auch wissenschaftlichen Vergegenwärtigung des kulturellen Wurzelgeflechtes bzw. kulturellen Humus', die den Typus Verfassungsstaat »im Innersten« zusammenhalten. Aus dem Vorwort
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