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Die Erweiterung von Beteiligungsrechten des Betriebsrats durch Tarifvertrag

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Die Rechte des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz ausführlich geregelt. Daneben ermächtigt aber das Tarifvertragsgesetz auch die Tarifvertragsparteien zur Regelung betriebsverfassungsrechtlicher Fragen. Damit stellt sich das Problem, ob die Beteiligungsrechte des Betriebsrats durch Tarifvertrag gegenüber der gesetzlichen Regelung erweitert werden können. Obwohl die Frage praktisch von grosser Bedeutung ist, hat der Gesetzgeber keine eindeutige Entscheidung getroffen. Ausgehend von der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie untersucht der Autor die tarifliche Regelungsbefugnis im Bereich der Betriebsverfassung.
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