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Die EU-Erbrechtsverordnung in Österreich
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Ab 17. August 2015 wird die EU-Verordnung über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses zur Anwendung kommen. Damit wird das in Österreich geltende Internationale Erb- und Erbverfahrensrecht tiefgreifend umgestalten. Das neue Motto heißt "Gleichlauf": Sowohl für die Gerichtszuständigkeit als auch für das anwendbare Recht kommt es bei grenzüberschreitenden Nachlassverfahren in Zukunft grundsätzlich auf den letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen an. Außerdem soll das neu eingeführte Europäische Nachlasszeugnis den aus dem Nachlass Berechtigten die möglichst einfache grenzüberschreitende Durchsetzung ihrer Ansprüche erlauben
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