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Die EU und die Körperschaftssteuer
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Die Diskussion über den internationalen Steuerwettbewerb hat im Zuge der Globalisierung und der internationalen Verflechtung in den letzen Jahren vor allem auf politischer Ebene zugenommen. Nachdem die Unternehmenssteuerreform der rot-grünen Regierung im Jahre 2001 in Kraft getreten ist, soll sich mit der Unternehmenssteuerreform 2008 die internationale Wettbewerbsposition für in Deutschland ansässige Unternehmen verbessern. Deutschland folgt somit einem Trend, der in der Presse und den Medien als "Steuersenkungswettlauf" diskutiert wird. Aufgrund des verschärften internationalen Steuerwettbewerbs der letzten Jahre sind die Steuersysteme vor dem Hintergrund dieser globalen Entwicklung einem Anpassungsdruck ausgesetzt. Die ökonomische Auseinandersetzung mit diesem Thema zeigt dessen gesellschaftliche und politische Relevanz auf. Um die Ursachen und Hintergründe zu untersuchen, beschäftigen sich Ökonomen seit den achtziger Jahren intensiv mit den Effizienzwirkungen des Kapitalsteuerwettbewerbs. Im Hinblick auf die Entwicklung der Körperschaftssteuersätze der letzten Jahrzehnte innerhalb der Europäischen Union, lässt sich diese Problematik verdeutlichen. Zwar ist innerhalb der Europäischen Union in bestimmten Staaten eine Konvergenz der nominellen Körperschaftssteuersätze zu erkennen, allerdings unterscheiden sich die Bemessungsgrundlagen und die Besteuerungssysteme der 27 Mitgliedstaaten zum Teil erheblich. Die gestiegene Mobilität des Faktors Kapital hat dazu geführt, dass Regierungen versuchen, multinationale Unternehmen durch Steuervergünstigungen anzuwerben. Da die Besteuerungssysteme der Mitgliedsstaaten bezüglich verschiedener Aspekte unterschiedlich ausgestaltet sind und die Gewinne multinationaler Unternehmen innerhalb der Europäischen Union in jedem Land separat besteuert werden, ergeben sich für diese Unternehmen Steuerabtragemöglichkeiten. Multinationale Unternehmen sind in der Lage ihre Gesamtsteuerbelastung zu senken, indem Gewinne mittels Tochtergesellschaften durch gezielte Manipulation von Verrechnungspreisen oder durch konzerninterne Kredite, in Länder verschoben werden, in denen sie geringer besteuert werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Wettbewerb um die Besteuerung von Unternehmen als Teil des Standortwettbewerbs für die EU-Steuerpolitik von zentraler Bedeutung ist und die Gewinnverlagerung der multinationalen Unternehmen zu Wohlfahrtsverlusten für die Europäische Union als ganzes führt, besteht ein Konsens über eine Koordination der Steuerpolitik. In diesem Zusammenhang wird die Angleichung der Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage als adäquates Mittel zur Lösung der beschriebenen Probleme gesehen.
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