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Die Europäische Aktiengesellschaft als Rechtsform für den Mittelstand
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Die wirtschaftliche Integration in Europa macht zügige Fortschritte. In einem vereinten Europa ist es für den Mittelstand zunehmend wichtig, sich langfristig ohne Barrieren wie im eigenen Binnenmarkt bewegen zu können. Für nationale Unternehmen gilt zwar auch die Niederlassungsfreiheit des. Art. 43 EGV, doch diese Freiheit war bislang für Kapitalgesellschaften, die außerhalb der nationalen Grenzen keine Rechtspersönlichkeit besaßen, faktisch nicht existent. Lediglich die englische "Limited" verliert als einzige Rechtsform nicht ihre Rechtspersönlichkeit, wenn sie Ihren Sitz außerhalb ihrer Heimat verlegt. Dies ist jedoch eine Ausnahme.
Durch die Einführung der Europäischen Gesellschaft (SE) wurde im Nachgang zur EWIV (Europäischer Wirtschaftlicher Interessenvereinigung) ein wichtiger Schritt vollzogen, diesen Misstand zu beseitigen. Ein Unternehmen hat nun die Möglichkeit, sich in Form der SE grenzüberschreitend neu zu strukturieren und zu reorganisieren, ohne seine Rechtspersönlichkeit zu verlieren. Aktiengesellschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten können etwa zu einer SE verschmelzen oder eine gemeinsame Tochter-SE oder eine Holding-SE gründen.
Doch hält das Konstrukt der SE auch den strengen Anforderungen der Praxis stand? Die Autorin stellt die Rechtsform der SE und deren innere und äußere Verfassung zunächst dezidiert vor und vergleicht diese mit den nationalen Gesellschaftsformen. Anschließend wird insbesondere die Tauglichkeit der SE für den Mittelstand untersucht. Ist sie flexibel zu handhaben? Gewährt sie hinreichende Rechtssicherheit nach innen wie nach außen? Was gilt in Bezug auf das Steuer- und das Arbeitsrecht? Was kostet eine SE, wie hoch ist der Kapitalbedarf? Gerade in Zeiten, in denen die kapitallose "Limited" Europa überschwemmt, ein wesentlicher Gesichtspunkt.
Die Autorin untersucht diese und viele andere Fragen und stellt sie aus der Sicht eines mittelständischen Unternehmers dar. Am Ende kristallisierten sich deutliche Fallkonstellationen heraus, in denen die Nutzung einer SE durchaus auch für en Mittelstand sinnvoll sein kann, es wird aber auch deutlich, dass auf den Sektor gemeinschaftsrechtlicher Gesellschaftsformen nach wie vor erheblicher Reform - und Handlungsbedarf bestehen.
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