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Die Evangelienharmonie des Otfrid von Weißenburg
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Germanistik - Literaturgeschichte, Epochen, Note: 1, 3, Technische Universität Dresden (für Germanisik), Veranstaltung: Arbeitskreis zur Vorlesung: Geschichte der deutschen Sprache, Sprache: Deutsch, Abstract: Die um 870 entstandene Evanglienharmonie des Weißenburger Benediktinermönchs Otfrid ist eines der ersten Werke in deutscher Mundart und gilt als bedeutendstes Denkmal der althochdeutschen Dichtung. Als Bibelkommentar des Neuen Testaments versucht Otfrid eine anschauliche Wiedergabe der gelehrte Exegese zur Verdeutlichung der mystischgeistigen Bedeutung der Passagen aus Jesus Christus' Leben.
Erstmals in der Literatur- und Sprachforschung beschäftigte sich Johannes Trithemius um 1494 mit Otfrid von Weißenburg und seiner Evangelienharmonie und konstatierte die Bedeutung des Autors in Nachfolge der Sprachreform Karls des Großen folgend:
"[...] denn diese nach Regeln gestaltete Sprache unterscheidet sich von unserer jetzigen stärker als das Etruskische vom Latein. Gleichwohl ist bewunderns- und lesenswert, was dieser Mann [Otfrid] schuf, weil er damit in der deutschen Sprache (orthographische und
grammatikalische) Regeln aufstellte und in seiner Verstechnik in gewisser Weise metrische und rhythmische Gesetze befolgte."
Erst 1831 tauchte die Evangelienharmonie nach Trithemius wieder in der germanistischen Sprachforschung auf. Die Evangelienharmonie bezieht ihren Wert weniger aus ihrer theologisch-exegetischen Funktion als vielmehr aus ihrer maßgebenden Bedeutung für die Systematisierung der deutschen bzw. volksmundartlichen Schriftsprache. Die prägnantesten Merkmale der Evangelienharmonie sind neben ihrer mundartlichen Verfassung die erstmalige Nennung eines deutschen Autors mit vollem Namen ("Otfridus Uuizanburgensis
monachus"), die Ablösung der stabenden Langzeile durch den im Lateinisch gebräuchlichen Endreimvers, in der deutschen Literaturgeschichte erstmals übersetzungs- und literaturtheoretische Reflexionen und die Überlieferung einer vollständigen, von Otfrid
selbst noch redigierten Fassung im Wiener Codex (V).
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