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Die Folgen des Beitritts der EU zur EMRK für das Verhältnis des EuGH zum EGMR und den damit einhergehenden Individualrechtsschutz
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Bisher bestand im europäischen Grundrechtsschutz eine Lücke", konstatierte jüngst der EGMR-Präsident Spielmann. Die Dissertation zeigt auf, dass Europa zur Schließung dieser Lücke keine Letztentscheidungsinstanz benötigt, sondern einen Verbund von EuGH und EGMR. Zur Unterstützung dieses Gerichtsverbundes bettet der Beitritt der EU zur EMRK die Union schonend in das Konventionssystem ein und sorgt dafür, dass die Mitgliedstaaten aus ihrer Solidarhaftung für konventionswidrige Unionsrechtsakte entlassen werden, indem die EU selbst der Kontrolle des EGMR unterworfen wird. Begleitet von weiteren optimierenden Mechanismen wird so der Weg zu einem "Europa des intensiven Individualrechtsschutzes" geebnet.
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