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Die «Garantie» im Rahmen kaufrechtlicher Sachmängelgewährleistung
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Eine «Garantie» des Verkäufers hinsichtlich der Kaufsache kann rechtlich als Zusicherung, unselbständiges Garantieversprechen oder selbständiger Garantievertrag zu werten sein. Untersucht wird die dogmatische Grundlage der Zusicherungshaftung der 463 S. 1, 480 Abs. 2 BGB sowie versucht, Kriterien zur Abgrenzung von Gewähr- leistungsrecht und selbständiger Garantie aufzustellen. Gegenstand der Untersuchung sind weiterhin die Entscheidungen des Bundes- gerichtshofs zur Anwendbarkeit des 477 BGB bei der selbständigen Garantie sowie zur Garantie zugunsten des Endabnehmers über 328 BGB. Abschliessend wird die Bedeutung und Einordnung der Verkäufergarantie nach den Vorschlägen zur Schuldrechtsreform erörtert.
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