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Die garantierte Einspeisevergütung für Strom nach dem Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien
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Die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erfolgt seit dem Jahr 2000 nach dem Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien. Netzbetreiber haben Anlagen zur Erzeugung von Regenerativstrom an ihr Netz anzuschließen und den gesamten angebotenen Strom vorrangig abzunehmen und zu vergüten. Die mit dem Gesetz verbundenen Rechtsprobleme sind vielfältig, die Belastungen für die in die Pflicht genommenen Unternehmen erheblich. Die Untersuchung beschäftigt sich zunächst mit der Auslegung des nicht immer eindeutig zu interpretierenden Gesetzes. Daran anschließend wird die Vereinbarkeit des Gesetzes mit europäischem Gemeinschaftsrecht sowie die Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht erörtert.
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