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Die geförderte ausschreibungsbasierte Direktvermarktung nach dem EEG 2021
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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist aus tatsächlicher und rechtlicher Perspektive der Katalysator der Energiewende. Fast so volatil wie das Einspeiseverhalten von Wind und Photovoltaik, ändert sich auch der rechtliche Rahmen. Die letzte Zäsur erfolgte durch die Einführung einer geförderten ausschreibungsbasierten Direktvermarktung. Dieser Ansatz wird erstmals einer umfassenden Untersuchung zugeführt. Nach einer Einführung in die technischen und ökonomischen Grundlagen analysiert der Verfasser hierauf aufbauend den normativen Rahmen des EEG 2021 und unterzieht ihn einer wirkungsbezogenen Bewertung. Im Anschluss werden Grenzlinien des Europa- und Verfassungsrechts herausgearbeitet.
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