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Die Gerichtsbarkeit des IStGH
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Int. Organisationen u. Verbände, Note: 1, 3, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Völkerrecht durch internationale Tribunale hat eine lange Geschichte. Prominente historische Beispiele sind die Prozesse von Nürnberg und Tokio. Später folgten die internationalen Straftribunale in Ruanda und im ehemaligen Jugoslawien. Doch noch viel länger ist die Liste der Völkermorde und Verbrechen, die ungesühnt blieben. Eine effektive, internationale Strafverfolgung wurde oft mit dem Hinweis auf die Unverletzbarkeit der nationalen Souveränität abgelehnt. Um die Straflosigkeit der Verantwortlichen zu beenden, äußerte der damalige Außenminister Fischer in einer Rede im deutschen Bundestag im Jahre 2000 den Wunsch nach einem effektiven, unabhängigen internationalen Strafgerichtshof.
"Wie oft haben wir uns angesichts millionenfachen Leids gewünscht und gefordert, dass die Verantwortlichen für Krieg, Vertreibung und Völkermord für ihre Verbrechen vor einem unabhängigen Gericht zur Rechenschaft gezogen werden" (Fischer 2000: Rede im dt. Bundestag)
Der neu geschaffene internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat im Sommer 2002 seine Arbeit aufgenommen. Doch wie weit reicht die Zuständigkeit des IStGH? Wird der IStGH in der Lage sein, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen das Völkerrecht effektiv zu verfolgen? Die Strafverfolgung des internationalen IStGH steht in einem stetigen Spannungsverhältnis zu der einzelstaatlichen Souveränität der Mitgliedsstaaten des IStGH und der Nichtmitgliedsstaaten. Wie gestalten sich hier die Machtverhältnisse zwischen dem Wunsch nach einer effektiven Strafverfolgung durch den IStGH und dem Anspruch der Staaten auf Souveränität?
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