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Die Gewerbesteuer-Anrechnung nach § 35 EStG bei Personengesellschaften

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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, 7, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Seminar: Nationale Unternehmensbesteuerung: "Aktuelle ertragsteuerliche Entwicklungen bei Personengesellschaften", Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erhöhung der Standortattraktivität ist, neben der langfristigen Sicherung des deutschen Steuersubstrats, das Hauptziel des am 17. August 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Unternehmensteuerreformgesetzes 2008. Ob-wohl bereits mit dem Steuersenkungsgesetz 2001 Entlastungen für die im Inland ansässigen Unternehmen vorgenommen wurden, wies Deutschland im Jahr 2007 die höchste nominale Steuerbelastung der Unternehmen in der Euro-päischen Union auf. Diese wurde nun mittels international wettbewerbsfähigerer Steuersätze erneut verringert. So führt bei Kapitalgesellschaften der im VZ 2008 erstmals anwendbare, um 10 Prozentpunkte herabgesetzte Körperschaftsteuersatz von 25% auf 15% gem. § 23 Abs. 1 KStG, bei einem unterstellten Hebesatz der Gewerbesteuer i.H.v. 400%, zu einer Verringerung der nominalen Steuerbelastung von 38, 65% auf 29, 83%. Resultat weiterer Maßnahmen wie dem Wegfall des Betriebsausga-benabzugs der Gewerbesteuer i.S.d. § 4 Abs. 5b EStG n.F. und der Ausweitung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen i.S.d. § 8 GewStG ist eine Er-höhung der effektiven Gewerbesteuerbelastung. Das UntStRefG 2008 führte somit geradezu zu einer Renaissance der traditionell stark diskutierten Gewerbesteuer. Demzufolge stieg das relative Gewicht der GewSt als Unterneh-mensteuer bei dem durchschnittlichen Hebesatz der Gewerbesteuer aller deutschen Gemeinden im Jahr 2007 i.H.v. 389% von bisher 42, 44% auf 46, 24%. Nicht selten hat sich die GewSt in Kommunen mit hohen Hebesätzen sogar zur dominierenden Unternehmensteuer entwickelt. Um sich weiterhin der anges
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