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Die Grundlagen der Wirtschaftsprüfung und die Sicherung der Unabhängigkeit in der Abschlussprüfung
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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2, 7, Hochschule Aschaffenburg, Veranstaltung: Rechnungs- und Prüfungswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit behandelt die Grundlagen der Betriebsaufspaltung, die steuerlichen Auswirkungen nach aktueller Gesetzeslage und stellt abschließend dar, ob mit Hilfe dieses Konstrukts heutzutage die Vor- oder Nachteile überwiegen.
In der Arbeit wird unter Punkt 2 zunächst ein knapper Überblick über die Grundlagen gegeben, Motive und Formen werden genannt und die Voraussetzungen erläutert. Anschließend wird die steuerliche Behandlung sowohl auf Seiten der Betriebsgesellschaft als auch der Besitzgesellschaft analysiert. Die steuerökonomische Analyse zeigt hierbei anhand eines Steuerbelastungsvergleichs zwischen einer OHG und einer Betriebsaufspaltung, die steuerlichen Auswirkungen unter Punkt 3.4 praxisnah auf. Im vierten Abschnitt werden letztendlich die Vor- und Nachteile gegenüber gestellt und abschließend ein Fazit gezogen.
Neben anderen Motiven wird die Betriebsaufspaltung heute hauptsächlich als steuerliches Gestaltungsinstrument genutzt, deren Ausführung jedoch nicht uneingeschränkt möglich ist. Die Problematik an diesem Konstrukt besteht darin, dass die Betriebsaufspaltung gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist.
Seit dem 01.07.1942, dem Urteil des Reichsfinanzhofs, änderte sich die Rechtsprechung bezüglich der Betriebsaufspaltung ständig. Zudem ist dieses Konstrukt ein Geschöpf der Finanzverwaltung, steuerrechtlich auf Richterrecht beruhend, mit der Besonderheit, dass sie im engeren Sinne keine Rechtsgrundlage hat. Dennoch entwickelte sie sich im Laufe der Zeit von einem Rechtsprechungsinstitut zu einem Rechtsinstitut, so dass in der führenden Literatur und ständigen Rechtsprechung übereinstimmend von den tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen gesprochen wird. Somit besitzt die Betriebsaufspaltung quasi Tatbestand und Rechtsfolgen und eine vermögensverwaltende Betätigung wird als Gewerbebetrieb i. S. des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 2 Abs. 1 GewStG qualifiziert. Wenn die Gewerblichkeit der Vermietung bzw. Verpachtung nicht schon nach § 15 Abs. 3 GewStG gegeben ist, tritt das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung in den Vordergrund.
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