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Die Haftung bei Gesundheitsschäden infolge medizinischer Betreuung in der DDR
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In der früheren DDR hat sich im Vergleich zu der Entwicklung des Arzthaftungsrechtes in der Bundesrepublik ein anderes Ausgleichssystem für Gesundheitsschäden infolge medizinischer Betreuung entwickelt. Trotz zunächst gleicher gesetzlicher Ausgangslage wurde durch die Änderung der Rechtsgrundlagen und die Einführung eines verschuldensunabhängigen Schadenausgleiches ein qualitativ anderes System begründet. Die Arbeit gibt zunächst eine Einführung in die Grundlagen des Arzthaftungsrechtes in der DDR. Der dann folgende rechtstatsächliche Teil umfaßt Angaben über die Anzahl der Schadenfälle sowie die Darstellung einzelner Fälle der «Erweiterten materiellen Unterstützung». Schließlich wird eine erste Gegenüberstellung mit der Situation in der Bundesrepublik versucht.
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