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Die Haftung betriebsverfassungsrechtlicher Gremien und ihrer Mitglieder

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Seit fast 100 Jahren herrscht Streit darüber, ob Betriebsräte rechtlich für ihre Amtsführung verantwortlich sind. Im Kern geht es darum, welche Handlungs- und Ermessensspielräume das Betriebsverfassungsgesetz ihnen einräumt und in welchem Umfang sie sich für ihre Entscheidungen gegenüber dem Arbeitgeber bzw. der Belegschaft verantworten müssen. Daneben ist seit einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2012 die Frage, ob Betriebsräte für vertragliche Verbindlichkeiten gegenüber Dritten haften, in den Fokus der Diskussion gerückt. Bisher nicht näher beleuchtet worden ist die Parallelproblematik der Haftung anderer betriebsverfassungsrechtlicher Gremien, z.B. des Wirtschaftsausschusses. Die Verfasserin konzipiert unter Rückgriff auf die Wertungen des bürgerlichen Rechts und des Gesellschaftsrechts ein betriebsverfassungsrechtliches Haftungssystem, das sich kohärent in die Privatrechtsordnung einfügt.
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