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Die Haftung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für Verordnungsunrecht im Abgaben- und Beihilfenrecht
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Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat die Möglichkeit einer Gemeinschaftshaftung für gemeinschaftsrechtliches Verordnungsunrecht des Rates und der Kommission seit 1971 in ständiger Rechtsprechung anerkannt. Der Verfasser untersucht die herangebildeten Klage- und Haftungsvoraussetzungen nach Zulässigkeit und Begründetheit der gemeinschaftsrechtlichen Schadensersatzklage für den Abgaben- und Beihilfenbereich unter gleichzeitiger kritischer Würdigung des europäischen Haftungsstandards für das Verordnungsunrecht.
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