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Die Haftung des Vorstands gegenüber den Aktionären

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Das Thema Organhaftung ist in den letzten Jahren in Deutschland verstärkt ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Vor dem Hintergrund des Kursverfalls an den Aktienmärkten wird der Ruf nach einer persönlichen Inanspruchnahme der Vorstandsmitglieder immer lauter. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang häufig auf die Rechtslage in den Vereinigten Staaten. Die Rechtspraxis dort ist seit vielen Jahren mit Fragen der persönlichen Haftung von Leitungsorganen unmittelbar gegenüber den Aktionären vertraut. Anhand der Erfahrungen des US-amerikanischen Rechts wird ein eingehender Überblick über die Konstellationen gegeben, in denen eine verbandsinterne Direkthaftung praktisch auch für das deutsche Recht in Betracht kommt. Im Anschluss wird der Versuch unternommen, eine gesellschaftsrechtliche Direkthaftung mit Hilfe vertraglicher Argumentationsmuster (Organpflichten mit Schutzwirkung für die Aktionäre) zu begründen.
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