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Die Haftung Dritter bei Erzeugung von kollusiven Marktergebnissen im europäischen Kartellrecht
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Durch die Weitergabe von Marktinformationen durch externe Dienstleister (Dritte) können auf Märkten Situationen entstehen, die zu kollusiven Marktergebnissen führen. Diese Arbeit untersucht die kartellrechtlichen Sanktionierungsmöglichkeiten externer Dienstleister und stellt dabei insbesondere die Frage der Verantwortlichkeit von Unternehmen bei und für fremdes Fehlverhalten in den Blickpunkt. Erstmals werden in diesem Kontext die dogmatischen Hintergründe einer derartigen Haftung im europäischen Kartellrecht erläutert. In einem zweiten Schritt wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen Dritte selbst gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV verstoßen.
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