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Die Haftung für ärztliche Behandlungsfehler bei Vorsorge, Diagnose oder Therapie in Deutschland, England und Frankreich
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Die rechtsvergleichende Arbeit widmet sich den Beweisregeln und materiellrechtlichen Voraussetzungen der Arzthaftung im deutschen, englischen und französischen Recht. Das deutsche Recht bevorzugt die Beweislastumkehr. Im französischen Recht dominiert die Rechtsfigur vom Verlust der Heilungschancen während das englische "case law" ausdrücklich nicht die "loss of chance" auf Arzthaftungsfälle anwendet. Die Arbeit zeigt, dass es sich in erster Linie um den Umgang der verschiedenen Rechtsordnungen mit Kausalitätsfragen handelt, d. h. der genauen Bestimmung des rechtlich relevanten Geschehensablaufes. Im Ergebnis spricht sich die Arbeit für die Heranziehung einer "fühlbaren Risikoerhöhung" nach Art der englischen material contribution aus.
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