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Die Haftungsbefreiung des Schuldners im UN-Kaufrecht
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Pacta sunt servanda - dieses Grundprinzip des Vertragsrechts hat in jeder Rechtsordnung auch seine Grenzen. Wo diese Grenzen liegen und wie sie gezogen sind, ist für den kundigen Vertragspartner bei einem Vertrag mit Auslandsberührung ein wesentliches Moment der zu treffenden Rechtswahl. Umgekehrt birgt die unterschiedliche Ziehung von Haftungsgrenzen ein beträchtliches Risiko für den überraschten Vertragspartner. Art. 79. CISG, die Haftungsbefreiungsnorm des UN-Kaufrechts, ist deshalb eine der zentralen Vorschriften dieses Einheitsrechts. Der Autor hat sich mit der vorliegenden Untersuchung das Ziel gesetzt, die Tragweite des Art. 79 CISG in seinen wichtigsten sachlichen Anwendungsgebieten herauszuarbeiten und gleichzeitig die Neuerungen darzulegen, die vor dem Hintergrund des BGB im Punkte Haftungsbefreiung im speziellen deutschen Auslandskaufrecht eingetreten sind.
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