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Die Haftungsvorschriften der §§ 13 c und d UStG
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Im Rahmen des StÄndG 2003 wurden die Haftungsvorschriften §§ 13 c und d in das UStG zur Vermeidung von Steuerausfällen aufgenommen. Neben der Darstellung der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen der beiden Haftungsnormen wurde untersucht, inwieweit beide Normen mit den verfassungsrechtlichen Prinzipien der Verhältnismäßigkeit sowie des Gleichheitssatzes vereinbar sind. Weiterhin wurde erläutert, ob beide Vorschriften mit der MwStSystRL und insbesondere mit dem Neutralitätsgrundsatz der Umsatzsteuer in Einklang zu bringen sind. Ein Schwerpunkt war die Frage, ob es sinnvoller gewesen wäre, eine entsprechende Regelung in die InsO anstelle des UStG aufzunehmen, insbesondere, inwieweit die bestehenden Regelungen der §§ 160, 177 Abs. 2 InsO als Vorbild angesehen werden können.
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