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Die historische Entwicklung des Rechts an Bienen (§§ 961-964 BGB)

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In der Antike und im Mittelalter waren Wachs und Honig wichtige Wirtschaftsgüter. Entsprechend bedeutend war das Bienenrecht. Das Hauptproblem dieses Rechtsgebiets folgt daraus, daß die Bienen sowohl Eigenschaften von wilden als auch von zahmen Tieren aufweisen. Die Arbeit behandelt das Eigentumsrecht an Bienen von der Antike bis zur Gegenwart. Während im römischen Recht vor allem auf neuere textkritische Untersuchungen eingegangen wird, liegt der Schwerpunkt später bei der Rezeption des römischen Rechts und Art. 119 des Magdeburger Weichbildes. Nach der Erörterung des Bienenrechts im Usus modernus und im Naturrecht wird die Entstehung der 961-964 BGB, besonders die Einflußnahme der Imkerorganisationen, dargestellt.
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