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Die Integrationsfähigkeit der Interinstitutionellen Zusammenarbeit

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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Pädagogik - Sonstiges, Note: 5.5, Universität Zürich (Institut für Erziehungswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem stetigen Ausbau des Sozialstaates im 20. Jahrhundert erfuhr er seit den 1990er auch einen inhaltlichen Wandel-nämlich von einem aktiven zu einem aktivierenden Sozialstaat. Mit diesem Wertewandel des Sozialstaates wurde der Begriff der Integration zum Ziel der Sozialhilfe erklärt. Vor allem in der Sozialhilfe, der Invaliden- und Arbeitslosenversicherung existieren erhebliche Anstrengungen um mittels Integrationsmassnahmen den betroffenen Menschen zur Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu verhelfen. Obwohl an den grundsätzlichen Integrationsmassnahmen der einzelnen Systeme wenig kritisiert wird, wurden in den letzten 10 Jahren kritische Stimmen laut, welche die fehlende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sozialsicherungssystemen bemängeln. Die Fragestellung soll beantworten, inwiefern eine Zusammenarbeit zwischen der Sozialhilfe, der Arbeitslosenversicherung sowie der Invalidenversicherung existiert. Obwohl die gegenwärtige Diskussion und die OECD Studie (1999) den Schluss nahe legen, dass eine aktive Zusammenarbeit zwischen den Sozialsicherungssystemen die Integrationswahrscheinlichkeit erhöht, soll in einem zweiten Schritt die Situation der KlientInnen betrachtet werden. Erst durch die Betrachtung einer möglichen Kooperation zwischen den Systemen der Sozialen Sicherung kann auch untersucht werden, wie sich die Interinstitutionelle Zusammenarbeit in Bezug auf KlientInnen auswirkt. Deshalb lautet die zweite Frage: Wie wirkt sich die Interinstitutionelle Zusammenarbeit auf die KlientInnen aus? Im Idealfall zeigt sich, dass durch eine Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Systemen der Sozialen Sicherheit die Integrationswahrscheinlichkeit erhöht wird. In einem ersten Schritt werden die drei Systeme der Sozialen Sicherheit kurz beschrieben um im Anschluss auf die Grundsatzfrage der Integrierbarkeit von KlientInnen einzugehen. Diese Diskussion ist insofern wichtig, da durch diese Klassifikation der Sozialhilfe, aber auch durch die Arbeitslosenversicherung bereits festgelegt wird, wer von Integrationsmassnahmen profitieren kann und wer nicht. In einem zweiten Schritt wird das Projekt der Interinstitutionellen Zusammenarbeit beschrieben sowie die Art der Zusammenarbeit zwischen der Sozialhilfe und der Invaliden- und Arbeitslosenversicherung. In einem letzten Schritt soll die Fragen nach den besseren Integrationschancen von KlientInnen durch die Interinstitutionellen Zusammenarbeit beantwortet werden.
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