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Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

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Diese Arbeit untersucht die internationale Gerichtszuständigkeit bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts im Internet und erarbeitet eine interessengerechte und praktikable Interpretation der deutschen und europäischen Zuständigkeitsnormen. Hierbei kommt sie mit Hilfe der zivilprozessualen Interessen zu folgenden Ergebnissen: Der Anwendungsbereich des Deliktsgerichtsstands umfasst sämtliche Ansprüche bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Damit sind die Gerichte am Tatort, d. h. am Handlungs- und Erfolgsort, für Persönlichkeitsrechtsverletzungen zuständig. Der Handlungsort ist der Ort der Erstellung und Einspeisung der verletzenden Inhalte. Zur Ermittlung des Erfolgsortes wird zwischen den Nutzungsformen des Internet unterschieden. Bei E-Mail ist an den Abrufort bzw. an den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Adressaten anzuknüpfen. Im World Wide Web gilt für die Erfolgsortbestimmung das Erfordernis eines qualifizierten Inlandsbezugs. Diese Anknüpfung bietet die Möglichkeit der Anpassung an die Verschiedenartigkeit der Inhalte im Internet. Abschließend wird bezüglich des Umfangs der Entscheidungsbefugnis der Gerichte am Tatort festgestellt, dass diese den gesamten Schaden umfasst. Die Mosaikbeurteilung des EuGH wird damit abgelehnt.
Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen

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119,00 CHF

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