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- Die Jugendgerichtshilfe in ihrer Ermittlungsfunktion und ihr Einfluss auf richterliche Entscheidungen in Jugendstrafverfahren gegen weibliche Jugendliche
Die Jugendgerichtshilfe in ihrer Ermittlungsfunktion und ihr Einfluss auf richterliche Entscheidungen in Jugendstrafverfahren gegen weibliche Jugendliche
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Im erzieherisch konzipierten Jugendstrafrecht kommt es weniger auf das zurückliegende Tatgeschehen an als vielmehr darauf, wie der junge Straftäter in seiner weiteren Entwicklung beeinflusst werden kann. Die Persönlichkeitserforschung ist im Jugendstrafverfahren neben der Aufklärung des Sachverhalts eine besondere Verfahrensaufgabe von überragender Bedeutung. Das eigentliche Organ der Persönlichkeitserforschung ist die Jugendgerichtshilfe. Sie gilt als das sozialpädagogische Gewissen des Jugendgerichts. Aufgrund der Aktualität der Frauen- und Mädchenkriminalität widmet sich die vorliegende Untersuchung der Ermittlungstätigkeit der Jugendgerichtshilfe sowie ihrer Auswirkung speziell in Strafverfahren, die sich gegen weibliche Jugendliche richten.
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