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Die Juristen der Universität Bonn im Dritten Reich
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Der renommierte juristische Fachbereich der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn wurde bislang als "Insel der Seligen" inmitten einer überwiegend vom Nationalsozialismus gleichgeschalteten Universitätslandschaft bezeichnet. Tatsächlich hatten die Bonner Juristen auffallend wenige Nationalsozialisten in ihren Reihen, da diese meist einer jüngeren Generation entstammten, die durch Anpassung an den NS-Staat das eigene berufliche Fortkommen sicherstellen wollte. Die überwiegende Zahl der Bonner Professoren, meist älter und stärker in der verfassungsstaatlichen Tradition verwurzelt, musste sich arrangieren oder verstellen - nicht voreinander, aber vor Berlin, der Partei und zuweilen auch der Hörerschaft. Betrachtet werden Erich Bley, Eberhard Bruck, Alexander Graf zu Dohna, Hans Dölle, Karl August Eckhardt, Ernst Friesenhahn, Heinrich Göppert, Max Grünhut, Johannes Heckel, Hans von Hentig, Friedrich Hubert Heyer, Ernst Rudolf Huber, Erich Kaufmann, Karl Theodor Kipp, Wolfgang Kunkel, Karl Rauch, Richard Thoma, Hellmuth von Weber und Adolf Zycha.
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