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Die juristische Bestimmung des Marktpreises für Strom
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Die Bestimmung des Marktpreises ist von großer praktischer Relevanz, da er oft die von den Parteien gewollte Gegenleistung darstellt. Aufgrund der Besonderheiten der Ware Strom stellt die Ermittlung auf diesem Gebiet eine besondere Herausforderung dar. Ausgangspunkt der Untersuchung für die Marktpreisbestimmung stellt § 453 BGB a.F., die ehemalige Marktpreisvorschrift innerhalb des Kaufrechts - dem auch der Stromlieferungsvertrag unterliegt - dar. Auf der Suche nach einer zielführenden Vorgehensweise werden in der Folge sachnahe Begriffe und (Teil-)Wissenschaften analysiert. Die gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für die stromwirtschaftsspezifische Herangehensweise für die Marktpreisbestimmung.
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