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Die juristischen Personen. Die Stiftungen. Art. 80-89c ZGB
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In den 45 Jahren seit dem Erscheinen der Vorauflage dieses Kommentars hat der Stiftungsplatz Schweiz stark an Bedeutung gewonnen. In der gleichen Zeit hat die schweizerische Stiftungslandschaft in rechtlicher Hinsicht zahlreiche Änderungen und Ergänzungen erfahren, und zwar auf allen Ebenen (Gesetzgebung, Rechtsprechung, Literatur). Ihnen war umfassend Rechnung zu tragen, was eine starke Überarbeitung und Erweiterung des bisherigen Inhaltes erforderlich machte.
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