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Die Kieler rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Gesch. Europa - Deutschland - I. Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 2, 3, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Historisches Seminar), Veranstaltung: Die Geschichte der Christian-Albrechts-Universität im 20. Jahrhundert, 25 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Rechtspositivismus ist ein Teil der Rechtsphilosophie. Die Rechtsphilosophie
wiederum ist zum einen ein Teil der Philosophie und zum anderen ein Teil der
Rechtswissenschaft und Politologie. Sie befasst sich mit der Geltung des Rechts
und erreichte im 17. und 18. Jahrhundert ihren Höhepunkt durch das Vernunftrecht.
Mit dem Neukantianismus und dem Neuhegelianismus erlebte die
Rechtsphilosophie erst wieder im 20. Jahrhundert eine Renaissance. Der Rechtspositivismus
bildet den Gegensatz zum im 19. Jahrhundert vorherrschenden Naturrecht.
Die Lehre des Naturrechts verband die Annahme einer natürlichen Ordnung.
Dabei wird das gegenseitige menschliche Verhalten nicht durch eine
menschliche Autorität geregelt, sondern von Gott, der Natur oder der Vernunft.
Das Naturrecht ist im Gegensatz zum Rechtspositivismus zwangsfrei, denn nach
dem Rechtspositivismus ist "der Staat die vollendete Form des positiven Rechts."
Der Rechtspositivismus ist eine Bewegung des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn
des 20. Jahrhunderts. Der Rechtspositivismus wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts
zum Gesetzespositivismus. Dies bedeutete, dass nur noch das positive
Recht als Rechtsquelle anerkannt wurde. Kurze Zeit später wurde der Rechtspositivismus
vom Neukantianismus und Neuhegelianismus abgelöst. Zwischen dem
allgemeinem philosophischen Positivismus und dem Rechtspositivismus besteht
ein Zusammenhang. Dieser liegt darin, dass beide Positivisten an das "positiv
Gegebene [...] an etwas Tatsächliches" glauben.
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