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Die kollektive Wahrnehmung geistiger Eigentumsrechte in Spanien
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Eine konsequente urheberrechtliche Fortentwicklung erfordert einen normativen und institutionellen Rahmen für die kollektive Wahrnehmung von Rechten und Ansprüchen. Der spanische Gesetzgeber hat einen solchen Rahmen anläßlich der Neuordnung des Urheberrechts im Jahr 1987 geschaffen. Die Untersuchung gibt einen weitreichenden Einblick in die Geschichte der SGAE, die materiellen und vertragsrechtlichen Grundlagen der Verwertung, die Teilrechtsordnung der kollektiven Wahrnehmung und die Tätigkeit der neuen spanischen Verwertungsgesellschaften. Ausführliche Behandlung erfahren ferner die wettbewerbsrechtlichen Aspekte und die Perspektiven einer europäischen Harmonisierung.
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