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Die konditionierte Allgemeinverbindlicherklärung
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Arbeitsrecht in der Wissenschaft
Wie lässt sich die Mitgliedschaft in Tarifträgerverbänden stärken? Prof. Dr. Olaf Deinert schlägt eine Konditionierung der Allgemeinverbindlicherklärung vor. Ziel ist es, durch eine Verbindung von exklusiven Mitgliedervorteilen auf Arbeitnehmerseite einerseits und einer auf Arbeitgeberseite beschränkten Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen andererseits einen Anreiz zum Gewerkschaftsbeitritt zu schaffen und damit zur Stabilisierung des Tarifträgerverbandes beizutragen. Anders als die Allgemeinverbindlicherklärung nach Maßgabe des § 5 Abs. 4 TVG wäre ein Tarifvertrag für alle Arbeitgeber innerhalb seines Geltungsbereichs unabhängig von der Verbandsmitgliedschaft bindend, jedoch - und das ist die Krux - nur im Verhältnis zu den kraft Mitgliedschaft tarifgebundenen Arbeitnehmern.
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