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Die Konkordatsehe in Spanien
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Erstmalig befasst sich eine Monographie in deutscher Sprache mit der spanischen Konkordatsehe. Das Werk erläutert nach einem historischen Überblick umfassend die rechtlichen Grundlagen der zivilen Wirkung von kanonischen Eheschließungen sowie die zivilen Anerkennungen von kanonischen Ehenichtigkeitsurteilen und -auflösungen (Exequatur) durch den spanischen Staat. Ausgangspunkt ist für das geltende Recht die Vereinbarung zwischen Staat und Kirche vom 3. Januar 1979 (Acuerdo sobre asuntos jurídicos). Aus dem Ineinandergreifen von zivilem und kirchlichem Ehe- und Prozessrecht ergeben sich zusätzliche Herausforderungen. Die Thematik ist auch für die anderen EU-Staaten von Bedeutung, die kirchliche Urteile, die der spanische Staat anerkennt, ebenfalls anzuerkennen haben.
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