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Die Konzeption der Grundrechte im finnischen Verfassungsrecht in rechtsvergleichender Sicht
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Das Werk befasst sich im Rahmen der optimierenden Rechtseuropäisierung in der Europäischen Union schwerpunktmäßig mit dem Konzept der Grundrechte der finnischen Verfassung von 2000. Diese werden mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (1950), der Europäischen Grundrechtecharta (2000/2004) und dem deutschen Grundgesetz (1949) verglichen. Im ersten Teil werden die wichtigsten Fragen der allgemeinen Grundrechtslehre erörtert. Der zweite Teil untersucht verschiedene Einzelgrundrechte. Hierfür wurden das Recht auf Eigentum, das Recht auf eine eigene Sprache und Kultur sowie das Recht auf soziale Unterstützung ausgewählt. Im letzten Teil werden die Übereinstimmungen wie Unterschiede aufzeigenden Ergebnisse der Untersuchung zusammengefasst.
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