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Die Kosten im Erbrecht nach dem am 01.08.2013 in Kraft getretenen GNotKG

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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das am 01.08.2013 in Kraft getretene GNotKG (BGBl 2013, 2586) hat die KostO von 1936 abgelöst und die Gerichts- und Notarkosten auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit neu geregelt. Die Kostentatbestände sind künftig den Nummern eines besonderen Kostenverzeichnisses (= KV) zu entnehmen. Die zu entrichtenden Gerichtskosten sehen neben den sich nach dem Geschäftswert richtenden Gebühren auch Festgebühren vor. Das GNotKG enthält zwei Gebührentabellen. In den Bereichen Nachlass und Grundbuch richten sich die Gerichts- und Notarkosten ausschließlich nach der Tabelle B, deren Sätze im Vergleich zum GKG und dem RVG "günstiger" sind, damit die vorsorgende Rechtspflege erschwinglich bleibt. Die für streitige Rechtsstreitigkeiten geltende Tabelle A soll durch höhere Gebühren zur Kostendeckung der Justizhaushalte beitragen.
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen

Preis

14,50 CHF