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Die kurze Freiheitsstrafe
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Die Arbeit widmet sich der Freiheitsstrafe als eingriffsintensivster Strafe des Sanktionensystems in ihrer kürzest möglichen Form. Untersucht werden die Anwendung und Wirksamkeit kurzer Freiheitsstrafen gemäß § 47 StGB im Hinblick auf die Strafzwecke und ihre gesetzeshistorische Intention. Vor dem Hintergrund einer evidenzbasierten Kriminalprävention bildet dabei die Analyse älterer und aktueller empirisch-kriminologischer Befunde zur spezial- und generalpräventiven Effektivität kurzer Freiheitsstrafen den Schwerpunkt der Arbeit. Eva Beuermann war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität in Hannover.
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